Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung

Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung lehren oder vermitteln berufsbildende Fächer in Erwachsenen- und Weiterbildungsinstitutionen und an Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen. Sie bereiten Schülerinnen und Schüler auf die Arbeit in bestimmten Berufen oder Berufsfeldern vor, für die normalerweise keine Universitäts- oder Hochschulbildung erforderlich ist.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

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  • Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung - von € 2.991 zu € 7.747 pro Monat - 2025.
  • Ein/eine Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen € 2.991 und € 4.111 brutto monatlich.
  • Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen € 3.496 und € 4.926 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Aufgaben

  • Erstellung von Lehrplänen oder Planung von Kursinhalten und Unterrichtsmethoden
  • Ermittlung des Ausbildungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten mit Einzelpersonen, Branchen und anderen Bildungssektoren zur Gewährleistung der Bereitstellung relevanter Aus- und Weiterbildungsprogramme
  • Abhaltung von Vorlesungen und Führung von Diskussionen zur Vergrößerung des Wissens und der Kompetenz von Schülerinnen und Schülern
  • Anweisung und Überwachung von Schülerinnen und Schülern in der Verwendung von Werkzeug, Ausrüstung und Materialien und Verhinderung von Verletzungen und Beschädigungen
  • Beobachtung und Evaluierung der Arbeit der Schülerinnen und Schüler zur Feststellung des Fortschritts, Vermittlung von Feedback und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Durchführung von mündlichen oder schriftlichen Leistungstests zur Messung des Fortschritts, zur Bewertung der Unterrichtseffektivität und zur Beurteilung der Kompetenz
  • Erstellung von Berichten und Führung von Aufzeichnungen wie Noten, Anwesenheitslisten und Details der Schulungsaktivitäten
  • Überwachung von Einzel- oder Gruppenprojekten, Schulpraktika, Laborarbeit und anderen Schulungen
  • individuelle Unterweisung und instruierende oder fördernde Anweisungen
  • Abhaltung von praktischen Übungen zur Unterrichtung und Demonstration von Prinzipien, Techniken, Verfahren oder Methoden bestimmter Fächer
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