Leistungen der Arbeitslosenversicherung

This page was last updated on: 2023-11-27

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wenn der Versicherte in den letzten 24 Monaten für mindestens 52 Wochen versichert war oder für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten, wenn der Arbeitnehmer unter 25 Jahre alt ist. Es ist auch möglich, eine Arbeitslosenhilfe zu beantragen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und Bedarf besteht.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind, anders als beim Versicherungszeitraum, dass diese Person in der Lage und bereit ist zu arbeiten, dem Arbeitsamt zur Verfügung steht und der Anspruch auf Leistungen noch nicht erschöpft ist.

Das Arbeitslosengeld basiert auf dem Durchschnittsverdienst des vorletzten oder letzten Jahres und wird bis zu einem Höchstbetrag gezahlt. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes besteht aus 55 % des täglichen Nettoeinkommens (bis zu 80 % im Fall Zusatzleistungen für Familien). Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld hängt von der Versicherungszeit und dem Alter des Versicherten ab. Der Grundanspruch beträgt 20 Wochen. Dieser erhöht sich jedoch auf 30 Wochen, wenn ein Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre versichert war, auf 39 Wochen für eine Versicherungsdauer von sechs Jahren in den letzten zehn Jahren, wenn der Arbeitnehmer mindestens 40 Jahre alt ist und auf 52 Wochen für eine Versicherung von neun Jahren in den letzten 15 Jahren, wenn der Arbeitnehmer mindestens 50 Jahre alt ist.

Die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes wird um Zeiträume erweitert, in denen der Arbeitnehmer an Schulungen teilgenommen hat, die vom Arbeitsmarktservice bereitgestellt wurden. Arbeitnehmer, die an einem Rehabilitationsprogramm teilgenommen haben, erhalten ein Arbeitslosengeld von bis zu 78 Wochen.

Die Arbeitslosenhilfe, die gezahlt wird, sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, wird mit 92 % (oder in einigen Fällen 95 %) des Grundanspruchs vom Arbeitslosengeld berechnet. Die Arbeitslosenhilfe wird auf unbestimmte Zeit gezahlt, muss jedoch einmal im Jahr verlängert werden.

 

Quelle: Gesetz zur Arbeitslosenversicherung (Amtsblatt Nr. 609/1977)

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