Neuerungen im Arbeitsrecht 2018

29.12.2017 - 2018 bringt einige Neuerungen im Arbeitsrecht , zum Beispiel für Angestellte, im Mutterschutz und in der Inklusion.

Angleichung Angestellte und Arbeiter

Beschlossen im November diesen Jahres tritt die weitreichende Rechtstellungs-Angleichung von Angestellten und Arbeitern zwischen 2018 und 2021 Schritt für Schritt in Kraft. Einige Unterschiede, wie die getrennten Betriebsräte für Angestellte und Arbeiter, bleiben jedoch weiterhin bestehen, da kein allgemeiner Arbeitnehmerbegriff gefunden werden konnte.

2018 ist eine Angleichung der Entgeltfortzahlung vorgesehen, der Arbeitsjahre zur Entgeltfortzahlungen im Krankstand, bei Dienstverhinderungsgründen und der einvernehmlichen Auflösung während des Krankenstands. Neu geregelt werden zudem der Zuschuss zum Krankenentgelt für Arbeitgeber mit bis zu 10 Arbeitnehmern, die Internatskosten und das Krankenentgeld für Lehrlinge. Auch Teilzeitbeschäftigte mit Angestelltenstatus und einer geringen monatlichen Arbeitszeit dürfen sich freuen: Ihre Kündigungsfristen werden angepasst.

Noch mehr Neuerungen bringt das neue Jahr

Weitere Novellen lassen jedoch nicht lange auf sich warten: Das Inklusionspaket gilt ab Januar und macht unter anderem einen zusätzlichen Unterlassungsanspruch gegenüber Belästigern möglich. Die Verbandsklage wird erleichtert. Zudem gelten ab Januar neue Regelungen im Mutterschutz und die Lohnnebenkosten - alias der Beitrag zum FLAF - sinkt von 4,1% auf 3,9%. Des Weiteren kann das Krankengeld für Selbständige ab Juli rückwirkend ab dem 4. Tag erhalten werden – statt der bisherigen 43 Tage. Und last but not least wird der Nichtraucherschutz ab Mai erweitert. Keine guten Nachrichten gibt es jedoch für das Bonus-Malus-Modell: Die Beschäftigungsquote von ü55-Jährigen stieg über die gesetzten Zielwerte an, das Modell wird so nicht rechtsverbindlich.

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