Verkaufsaufsichtskräfte in Handelsgeschäften beaufsichtigen und koordinieren die Tätigkeit von Verkäuferinnen und Verkäufern, Kassierinnen und Kassieren und anderen Arbeitskräften in Einzel- und Großhandelsgeschäften wie Supermärkten und Warenhäusern.
Qualificationen:
Angelernte
Prüfen Sie Ihre Bezahlung
- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Verkaufsaufsichtskräfte in Handelsgeschäften - von € 2.163 zu € 4.469 pro Monat - 2025.
- Ein/eine Verkaufsaufsichtskräfte in Handelsgeschäften verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen € 2.163 und € 3.080 brutto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen € 2.330 und € 3.429 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Gehaltscheck
- Geschäftsleiter/in (Sonstige)
- Ladenleiter/in - Agrarhandel, Haustiere und Pflanzen
- Ladenleiter/in - Bauausstattung oder Komponenten
- Ladenleiter/in - Drogerie
- Ladenleiter/in - KFZ-Brennstoff
- Ladenleiter/in - Kleidung, Lederwaren
- Ladenleiter/in - Lebensmittel, Getränke, Tabakprodukte
- Ladenleiter/in - Schmuck, Luxusgüter
- Ladenleiter/in - Sport- oder Freizeitartikel
- Ladenleiter/in - Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte
- Ladenleiter/in - Zeitungen, Bücher, Musik, Videos, Spiele
- Supervisor Tankstelle
Aufgaben
- Planung und Erstellung von Arbeitsplänen sowie Vergabe spezifischer Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Instruktion des Personals in Verkaufsverfahren, darunter im Umgang mit schwierigen oder komplexen Fällen
- Gewährleistung einer raschen Bedienung der Kundinnen und Kunden
- Mitwirkung an und Erteilung von Ratschlägen an Führungskräfte über Bewerbungsgespräche, Einstellung, Einschulung, Beurteilung, Beförderung und Kündigung von Personal und Lösung von Beschwerdefällen des Personals
- Untersuchung zurückgegebener Waren und Entscheidung über die zu treffende Maßnahme
- Inventarisierung von Waren zum Verkauf und Bestellung neuer Ware
- Gewährleistung, dass Waren und Dienstleistungen mit korrekten Preisen versehen und präsentiert werden
- Gewährleistung der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen