Reisebegleiterinnen und Reisebegleiter und Stewardessen und Stewards gewährleisten die Bequemlichkeit und Sicherheit von Passagierinnen und Passagieren, servieren Speisen und Getränke und erbringen persönliche Dienste zumeist in Flugzeugen oder auf Schiffen. Sie können Haushaltungstätigkeiten und soziale Aktivitäten auf Schiffen planen und koordinieren.
Qualificationen:
Angelernte
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- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Reisebegleiter und Stewards - von € 2.099 zu € 4.208 pro Monat - 2025.
- Ein/eine Reisebegleiter und Stewards verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen € 2.099 und € 3.012 brutto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen € 2.233 und € 3.267 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Gehaltscheck
Aufgaben
- Begrüßung der Passagierinnen und Passagiere beim Betreten von Flugzeug oder Schiffen, Überprüfung der Tickets oder Bordkarten und Geleitung zu ihren Sitzen oder Kojen
- Ankündigung, Erläuterung und Demonstration von Sicherheits- und Notmaßnahmen wie etwa die Verwendung von Sauerstoffmasken, Sitzgurten und Schwimmwesten
- Zusammenstellung und Servieren vorbereiteter Mahlzeiten und Getränke
- Verkauf von Duty-Free- und sonstigen Waren
- Erfüllung der Wünsche und Anforderungen sowie Gewährleistung der Bequemlichkeit der Passagierinnen und Passagiere, Beantwortung von Fragen und Reinigung der Kabinen
- Anweisung und Unterstützung der Passagierinnen und Passagiere und Einhaltung von vorgeschriebenem Verfahren in Notfällen wie die Evakuierung eines Flugzeugs nach einer Notlandung
- Überprüfung, ob Erste-Hilfe-Kästen und sonstige Notfallsausrüstung funktionstüchtig sind
- Erste Hilfe für bedürftige Passagierinnen und Passagiere
- Teilnahme an Besprechungen vor dem Flug über Wetter, Reisehöhe, Routen, Notverfahren, die Koordinierung der Crew, Dauer von Flügen, die angebotenen Speisen und Getränke sowie die Zahl der Passagierinnen und Passagiere vor dem Flug
- Vorbereitung von Passagierinnen und Passagieren und Flugzeug für Start und Landung
- Ermittlung eines speziellen Bedarfs an Unterstützung bei den Passagierinnen und Passagieren wie etwa von kleinen Kindern, älteren Personen oder Personen mit Behinderungen