Maschinenbauingenieure

Maschinenbauingenieurinnen und Maschinenbauingenieure führen Forschungsstudien durch, planen und leiten die Produktion von Apparaten, Flugzeugen, Schiffen, Maschinen und Industrieanlagen, Ausrüstung und Systemen und leisten entsprechende Beratungsdienste; sie erfüllen Beratungs- und Leitungsaufgaben hinsichtlich ihrer Funktion, Instandhaltung und Reparatur oder studieren mechanische Aspekte bestimmter Materialien, Produkte oder Prozesse und erbringen diesbezügliche Beratungsleistungen.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Maschinenbauingenieure verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen € 2.709 und € 5.902 pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Maschinenbauingenieure reicht von € 2.709 bis € 3.639.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen € 3.162 und € 4.259 pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Beratung über und Konstruktion von Maschinen und Werkzeugen für Produktion, Bergbau, Bau, Landwirtschaft und andere industrielle Zwecke
  • Beratung über und Konstruktion von Dampf-, Verbrennungs- und anderen nicht elektrischen Motoren und Maschinen, die zum Antrieb von Eisenbahnlokomotiven, Straßenfahrzeugen oder Flugzeugen oder für den Betrieb von industriellen oder anderen Maschinen verwendet werden
  • Beratung über und Konstruktion von Schiffsrümpfen, Aufbauten und Antriebssystemen von Schiffen, mechanischen Anlagen und Ausrüstung für Freigabe, Kontrolle und Nutzung von Energie Heizungs-, Lüftungs- und Kühlsystemen, Lenkgetrieben, Pumpen und anderer mechanischer Ausrüstung
  • Beratung über und Konstruktion von Flugzeugzellen, Fahrwerken und anderer Ausrüstung für Luftfahrzeuge sowie von Aufhängungssystemen, Bremsen, Fahrzeugkarosserien und anderen Komponenten von Straßenfahrzeugen
  • Beratung über und Konstruktion von nicht elektrischen Teilen von Apparaten oder Produkten wie Textverarbeitungssystemen, Computern, Präzisionsinstrumenten, Kameras und Projektoren
  • Erstellung von Kontrollstandards und Verfahren zur Sicherstellung der effizienten Funktion und Sicherheit von Maschinen, Triebwerken, Werkzeugen, Motoren, Industrieanlagen, Ausrüstung oder Systemen
  • Sicherstellung, dass Ausrüstung, Betrieb und Instandhaltung den Auslegungsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen
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