Maschinenbauingenieurinnen und Maschinenbauingenieure führen Forschungsstudien durch, planen und leiten die Produktion von Apparaten, Flugzeugen, Schiffen, Maschinen und Industrieanlagen, Ausrüstung und Systemen und leisten entsprechende Beratungsdienste; sie erfüllen Beratungs- und Leitungsaufgaben hinsichtlich ihrer Funktion, Instandhaltung und Reparatur oder studieren mechanische Aspekte bestimmter Materialien, Produkte oder Prozesse und erbringen diesbezügliche Beratungsleistungen.
Qualificationen:
Hoch qualifizierten
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- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Maschinenbauingenieure - von € 3.535 zu € 7.317 pro Monat - 2025.
- Ein/eine Maschinenbauingenieure verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen € 3.535 und € 4.532 brutto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen € 3.989 und € 5.224 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
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Aufgaben
- Beratung über und Konstruktion von Maschinen und Werkzeugen für Produktion, Bergbau, Bau, Landwirtschaft und andere industrielle Zwecke
- Beratung über und Konstruktion von Dampf-, Verbrennungs- und anderen nicht elektrischen Motoren und Maschinen, die zum Antrieb von Eisenbahnlokomotiven, Straßenfahrzeugen oder Flugzeugen oder für den Betrieb von industriellen oder anderen Maschinen verwendet werden
- Beratung über und Konstruktion von Schiffsrümpfen, Aufbauten und Antriebssystemen von Schiffen, mechanischen Anlagen und Ausrüstung für Freigabe, Kontrolle und Nutzung von Energie Heizungs-, Lüftungs- und Kühlsystemen, Lenkgetrieben, Pumpen und anderer mechanischer Ausrüstung
- Beratung über und Konstruktion von Flugzeugzellen, Fahrwerken und anderer Ausrüstung für Luftfahrzeuge sowie von Aufhängungssystemen, Bremsen, Fahrzeugkarosserien und anderen Komponenten von Straßenfahrzeugen
- Beratung über und Konstruktion von nicht elektrischen Teilen von Apparaten oder Produkten wie Textverarbeitungssystemen, Computern, Präzisionsinstrumenten, Kameras und Projektoren
- Erstellung von Kontrollstandards und Verfahren zur Sicherstellung der effizienten Funktion und Sicherheit von Maschinen, Triebwerken, Werkzeugen, Motoren, Industrieanlagen, Ausrüstung oder Systemen
- Sicherstellung, dass Ausrüstung, Betrieb und Instandhaltung den Auslegungsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen