Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik

Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik unterrichten körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene oder Personen mit Lernschwierigkeiten oder anderen besonderen Bedürfnissen. Sie fördern die soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler.

Qualificationen: Hoch qualifizierten

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  • Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik - von € 2.991 zu € 7.747 pro Monat - 2025.
  • Ein/eine Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen € 2.991 und € 4.111 brutto monatlich.
  • Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen € 3.496 und € 4.926 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Aufgaben

  • Beurteilung der Fähigkeiten und Einschränkungen von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit geistigen, physischen, sozialen und emotionalen Störungen, außerordentlichen intellektuellen Begabungen oder anderen spezifischen Problemen
  • Entwicklung oder Änderung von Lehrplänen und Erstellung und Abhaltung von Programmen, Lektionen und Aktivitäten, die auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind
  • Unterricht von Einzelnen oder Gruppen mithilfe von speziellen Techniken oder Hilfen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
  • Anwendung spezieller Unterrichtsmethoden und Techniken während des Unterrichts zur Verbesserung der Entwicklung von sensorischen und Wahrnehmungs-/motorischen Fähigkeiten, Sprache, Kognition und Gedächtnis
  • Festlegung und Durchsetzung von Verhaltensregeln und -richtlinien und Verfahren zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Schülerinnen und Schülern
  • Vermittlung von wissenschaftlichen Fächern und praktischen und Selbsthilfefähigkeiten an Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Seh- und anderen Störungen
  • Anregung und Förderung von Selbstbewusstsein, Interessen, Fähigkeiten, manuellen Fertigkeiten und Koordination von Schülerinnen und Schülern
  • Abhaltung von Konferenzen mit anderen Lehrkörpermitgliedern zur Planung und Organisation von Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen
  • Erstellung und Pflege von Schülerdaten und anderen Aufzeichnungen und Vorlage von Berichten
  • Durchführung verschiedener Beurteilungen und Bewertung des Fortschritts der einzelnen Schülerinnen und Schüler
  • Abhaltung von Konferenzen mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulleiterinnen und Schulleitern und anderen an der Betreuung von Schülerinnen und Schülern beteiligten akademischen Fachkräften zur Entwicklung individueller Lehrpläne im Hinblick auf die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern
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