Nicht akademische Kontrolleure und Beauftragte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie verwandte Berufe

Nicht akademische Kontrolleurinnen und Kontrolleure und Beauftragte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie verwandte Berufe prüfen die Umsetzung von Regeln und Bestimmungen betreffend Umweltfaktoren, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Sicherheit von Produktionsverfahren von Gütern und Dienstleistungen haben können. Sie können unter Aufsicht akademischer Fachkräfte für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen Programme zur Wiederherstellung oder Verbesserung von Sicherheit und Sanitärbedingungen umsetzen und bewerten.

Qualificationen: Erfahren

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Die meisten Nicht akademische Kontrolleure und Beauftragte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie verwandte Berufe verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen € 1.807 und € 4.611 pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Nicht akademische Kontrolleure und Beauftragte in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsmedizin sowie verwandte Berufe reicht von € 1.807 bis € 2.436.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen € 2.286 und € 3.088 pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Beratung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern hinsichtlich der Umsetzung staatlicher und anderer Regelungen und Bestimmungen betreffend die Sicherheit an den Arbeitsplätzen und in der Arbeitsumgebung
  • Inspektion von Arbeitsplätzen, um sicherzustellen, dass Arbeitsumgebung, Maschinen und Ausrüstung staatlichen und anderen Regelungen, Bestimmungen und Standards im Zusammenhang mit Hygiene und/oder Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder Umwelthygiene entsprechen
  • Beratung über Probleme und Techniken der Umwelthygiene
  • Inspektion von Arbeitsplätzen und Beschaffung von Informationen über Arbeitspraktiken und Unfälle mittels Befragungen, Beobachtungen und anderen Mitteln zwecks Feststellung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und -regelungen
  • Inspektion von Produktionsbereichen, Verarbeitung, Transport, Manipulation, Lagerung und Verkauf von Produkten zwecks Sicherstellung der Einhaltung von staatlichen oder anderen Regeln, Bestimmungen und Standards
  • Beratung von Unternehmen und der allgemeinen Öffentlichkeit über die Umsetzung staatlicher oder anderer Regelungen und Bestimmungen betreffend Hygiene, sanitäre Vorkehrungen, Reinheit und Einstufung von Grundstoffen, Lebensmitteln, Medikamenten, Kosmetika und ähnlichen Gütern
  • Inspektion von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass sie staatlichen und anderen Regelungen und Bestimmungen betreffend die Emission von Schadstoffen und die Entsorgung von Sondermüll entsprechen
  • Initiierung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Hygiene und zur Verhinderung der Verschmutzung von Wasser, Luft, Lebensmitteln oder Boden
  • Förderung von vorbeugenden oder korrigierenden Maßnahmen wie Kontrolle von Krankheiten übertragenden Organismen und schädlichen Substanzen in der Luft, hygienische Handhabung von Lebensmitteln, ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall und Reinigung von öffentlichen Orten
  • Schätzung von Mengen und Kosten der für Projekte zur Wiederherstellung von Gesundheit, Sicherheit und Hygiene erforderlichen Materialien und Arbeitskräfte
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