Führungskräfte im Personalwesen

Führungskräfte im Personalwesen planen, leiten und koordinieren Richtlinien betreffend die Aktivitäten eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal, Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die entsprechenden Aktivitäten von Unternehmen, die anderen Unternehmen und Organisationen Dienste im Personalwesen anbieten.

Qualificationen: Erfahren

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  • Die meisten Führungskräfte im Personalwesen verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen € 3.153 und € 7.418 pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Führungskräfte im Personalwesen reicht von € 3.153 bis € 4.613.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen € 3.577 und € 5.225 pro Monat liegen.

Aufgaben

  • Planung, Leitung und Koordinierung der Aktivitäten, Unternehmenspolitik und Praktiken eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal, Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen
  • Planung und Organisation von Verfahren für Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Versetzung und Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Planung und Organisation von Verhandlungen und Verfahren für die Festlegung von Gehaltsstrukturen und -stufen und Beratung mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die Beschäftigungsbedingungen
  • Überwachung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit und in ähnlichen Programmen und Aktivitäten
  • Festlegung und Verwaltung von Budgets, Kontrolle der Ausgaben und Sicherstellung eines effizienten Ressourceneinsatzes
  • Festlegung und Leitung operativer und administrativer Verfahren
  • Überwachung der Entwicklung und Umsetzung von Managementinformationssystemen
  • Sicherstellung der Einhaltung von Standards und Gesetzen betreffend Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit, Chancengleichheit und ähnliche Fragen
  • Überwachung von Auswahl, Aus- und Weiterbildung und Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das gesamte Unternehmen oder die gesamte Organisation
  • Beratung mit Geschäftsleitung und anderen Abteilungsleitern
  • Vertretung des Unternehmens oder der Organisation im Umgang mit externen Stellen

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