Baum- und Strauchfrüchteanbauerinnen und -anbauer planen, organisieren und verrichten landwirtschaftliche Tätigkeiten zum Anbau und zur Ernte der Früchte von Bäumen und Sträuchern wie Obst- und Nussbäumen, Tee- und Kaffeesträuchern, Weinstöcken, beerentragenden Sträuchern, Kakaobäumen und Gummibäumen und sammeln den Saft ein, zum Verkauf oder zur regelmäßigen Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.
Qualificationen:
Angelernte
Prüfen Sie Ihre Bezahlung
- Die meisten Baum- und Strauchfrüchteanbauer verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen € 1.621 und € 3.692 pro Monat.
- Ein Einstiegsmonatslohn für Baum- und Strauchfrüchteanbauer reicht von € 1.621 bis € 2.459.
- Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen € 1.883 und € 2.693 pro Monat liegen.
Gehaltscheck
Aufgaben
- Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
- manuelle oder maschinelle Vorbereitung des Bodens sowie Aufbringung von Düngemitteln und Jauche
- Auswahl und Aussaat von Saatgut und Pflanzen von Setzlingen
- Pflege der Früchte durch Kultivieren des Bodens, Umsetzen, Beschneiden oder Ausdünnen von Bäumen und Sträuchern und durch die Errichtung und den Betrieb von Bewässerungsanlagen
- Unkraut-, Schädlings- und Krankheitskontrolle durch die Anwendung von Herbiziden und Pestiziden
- Pflege von Bäumen oder Sträuchern, Auffangen des Saftes und Einbringen der Ernte
- Inspektion, Reinigung, Klassierung nach Größe, Verpackung, Lagerung und Verladen der Ernte zum Verkauf oder zur Lieferung auf den Markt
- Haltung von Arbeitstieren und Instandhaltung landwirtschaftlicher Gebäude, Strukturen, Ausrüstung und Wasserversorgungssysteme
- Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
- Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vereinbarung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über landwirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen
- Ausbildung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der landwirtschaftlichen Produktion, Versorgungsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen und Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern