Assistenzberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt

Diese Berufsgattung umfasst Assistenzberufe im Gesundheitswesen, anderweitig in Gruppe 32, Assistenzberufe im Gesundheitswesen, nicht genannt. Diese Berufsgattung beinhaltet zum Beispiel Berufe wie HIV-Beraterinnen und -Berater, Familienplanungsberaterinnen und Familienplanungsberater und andere Assistenzberufe im Gesundheitswesen.

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  • Die meisten Assistenzberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt verdienen im Jahr 2024 ein Gehalt zwischen € 1.807 und € 4.611 pro Monat.
  • Ein Einstiegsmonatslohn für Assistenzberufe im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt reicht von € 1.807 bis € 2.436.
  • Nach 5 Jahren Berufserfahrung wird ihr Einkommen zwischen € 2.286 und € 3.088 pro Monat liegen.

Gehaltscheck

Aufgaben

  • Befragung und Untersuchung von Patientinnen und Patienten zur Einholung von Informationen über ihren Gesundheitszustand und Art und Ausmaß von Verletzungen, Krankheiten oder anderen körperlichen oder psychischen Gesundheitsproblemen
  • Zurverfügungstellung von Informationen und Beratung für Patientinnen und Patienten und Familien über bestimmte Gesundheitsprobleme, Vorbeugungs- und Behandlungsmöglichkeiten, Behandlungseinhaltung und persönliches Verhalten, das die Gesundheit beeinflusst
  • Therapeutische Pflege und Behandlung von Patienten
  • Durchführung grundlegender klinischer Verfahren wie Ausgabe von HIV-Antikörpertests und Einsetzung von Intrauterinsystemen
  • Verabreichung von und Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln, antiretroviralen und prophylaktischen Medikamenten und sonstigen Gesundheitspflegeprodukten
  • Überwachung des Fortschritts von Patientinnen und Patienten im Verlauf von Behandlungsplänen und Identifikation von Anzeichen und Symptomen, die eine Überweisung an eine Ärztin oder einen Arzt oder eine andere akademische Gesundheitsfachkraft erfordern
  • Aufzeichnung von Informationen über den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten und ihre Reaktion auf Behandlungen in medizinischen Aufzeichnungssystemen
  • Weiterleitung von Informationen an andere Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen, wenn dies notwendig ist, um eine dauerhafte und umfassende Betreuung bzw Pflege sicherzustellen

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