KOLLEKTIVVERTRAG

Telefonische Kundenberatung im Versandhandel

KV Telefonische Kundenberatung im Versandhandel

GÜLTIG AB 1. JÄNNER 2016

Nur Sie als Mitglied erhalten diesen Kollektivvertrag

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Wertes Mitglied!

Als Mitglied der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier überreichen wir Ihnen mit diesem Schreiben die Neuauflage des für Sie gültigen Kollektivvertrages. Dieser exklusive Service wird Ihnen durch den Geschäftsbereich Interessenvertretung der GPA-djp ermöglicht.

Diese Neuauflage ist das positive Ergebnis aller bisherigen, gemeinsamen und sozialen Errungenschaften in der Ihnen zugehörigen Branche und sie unterstreicht die enorme Bedeutung kollektivvertraglicher Vereinbarungen auf überbetrieblicher Ebene durch Ihre starke Gewerkschaft. Denn nur dadurch wurde der abermals erfolgreiche Abschluss dieses Kollektivvertrages bewirkt, zu dem auch Sie als treues Gewerkschaftsmitglied entscheidend beigetragen haben.

Kollektivverträge werden nicht von Seiten des Gesetzgebers beschlossen und sie sind ebenfalls keine Selbstverständlichkeit. Da sie in oftmals sehr schwierigen Verhandlungen - nicht selten von Aktionen begleitet - zwischen den Gewerkschaften auf ArbeitnehmerInnenseite und den VertreterInnen der Arbeitgeber zur Durchsetzung gebracht werden müssen, ist der gewerkschaftliche Organisations¬grad einer Branche von beträchtlichem Einfluss. Aus diesem Grund ist jedes einzelne Mitglied und in weiterer Folge die damit verbundene Stärke der Gewerkschaft von unschätzbarem Wert, damit wir auch weiterhin gemeinsam Verbesserungen für Sie erreichen und dadurch den sozialen Fort¬schritt für alle ArbeitnehmerInnen sicherstellen können.

Die Voraussetzung und die Kraft für die Durchsetzung unserer Ziele und unserer gemeinsamen Be-mühungen liegen in eben dieser gewerkschaftlichen Mitgliedschaft aller ArbeitnehmerInnen, denn nur gemeinsam sind wir stark! Deshalb geben Sie bitte unseren Leitsatz an all jene weiter, die nicht dieser grundlegenden Überzeugung sind:

Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Sollten Sie zu Ihrem Kollektivvertrag noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen

Wolfgang Katzian Vorsitzender Alois Bachmeier Geschäftsbereichsleiter

KOLLEKTIVVERTRAG

telefonische Kundenberatung im Versandhandel

Dieser Kollektivvertrag sieht für Arbeitsleistungen in den Abend- und Nachtstunden Zuschläge vor, die sich um denselben Prozentsatz wie das kollektivvertragli¬che Mindestgehalt in der Beschäftigungsgruppe 2, 7. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A des Handelsangestelltenkollektivvertrages erhöhen.

Diese Sätze betragen daher für die Zeit von 20-22 Uhr € 3,40 pro Stunde und für die Zeit von 22-6 Uhr € 4,49 pro Stunde.

Im Folgenden der aktualisierte Volltext dieses Kollek-tivvertrages.

KOLLEKTIVVERTRAG

(aktualisierte, ab dem 1.1. 2016 geltende Fassung)

betreffend Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der telefonischen Kundenberatung und der telefon¬ischen Annahme von Bestellungen im Versandhandel abgeschlossen am 22. Februar 2006 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des

Versandhandels und der Warenhäuser, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirt-schaftsbereich Handel, 1034 Wien, Alfred-Dallinger- Platz.

I.GELTUNGSBEREICH

Abs 1)

a)Räumlich:

für das gesamte Bundesgebiet Österreichs,

b)Fachlich:

Für Mitgliedsunternehmen des Bundesgremiums des Versandhandels und der Warenhäuser hinsichtlich jener Betriebe, die mehr als 50 % des Umsatzes mit Waren tätigen, die mittels Katalog oder über Medien, jedenfalls nicht in einem offenen Ladengeschäft, gegenüber Verbrauchern feilgehalten und im Versandwege an diese zugestellt werden.

c)Persönlich:

Für alle Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte), auf die das Angestelltengesetz (BGBl Nr 292/1921) Anwendung findet.

Abs 2) Dieser Kollektivvertrag gilt für Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von Kunden sowie der Annahme von Bestellungen im Wege der Telekommunikation (zB: telefonisch, über Internet), soweit diese Tätigkeiten nicht in einer offenen Verkaufsstelle geleistet werden, und für Tätigkeiten, die mit diesen in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder ohne die diese nicht durchführbar wären.

II.ARBEITSLEISTUNGEN AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN

a)Aufgrund § 12a des Arbeitsruhegesetzes, BGBl Nr 144/1983, in der Fassung des BGBl 1/5/1997 wird die Beschäftigung von Angestellten im Zusammen¬hang mit Tätigkeiten im Sinne des Punktes I Abs 2 an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen zugelassen.

b)Wird ein Arbeitnehmer während der Wochenendruhe beschäftigt, ist in der folgenden oder in derselben

Kalenderwoche die Normalarbeitszeit so zu verteilen, dass zwei zusammenhängende Tage arbeitsfrei bleiben.

c)Eine Trennung der beiden arbeitsfreien Tage kann vereinbart werden, wenn einer der freien Tage der Sonntag ist und in der folgenden Kalenderwoche der Samstag und der Sonntag arbeitsfrei bleiben.

III.NACHTARBEIT

Bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung durch die Arbeitsleistung nach 20 Uhr hat der Angestellte einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, soweit dies betrieblich möglich ist. Bei der Beschäfti gung von Angestellten an Abenden ist auf die unbe¬dingt notwendigen Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu 12 Jahren Bedacht zu nehmen.

IV.ALS ABGELTUNG FÜR DIE BESONDERE ERSCHWERNISGEBÜHREN FÜR ARBEITSLEISTUNGEN IN DEN ABEND- UND NACHTSTUNDEN FOLGENDE

ZUSCHLÄGE:

20-22 Uhr € 3,40 pro Stunde

22- 6 Uhr € 4,49 pro Stunde

Diese Beträge erhöhen sich jeweils um denselben Pro-zentsatz wie das Mindestgehalt in der Beschäftigungsgruppe 2, 7. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben Österreichs.

V.BESTEHENDE GÜNSTIGERE VEREINBARUNGEN

Bestehende Vereinbarungen, die für den Angestellten günstigere Ansprüche begründen, als sie sich aus diesem Kollektivvertrag ergeben, bleiben unberührt.

KV für die Angestellten des Versandhandels - 2016

Anfangsdatum: → 2016-01-01
Enddatum: → Ohne nähere Angaben
Name Branche: → Transport, Logistik, Post u. Telekommunikation
Name Branche: → Leitungsgebundene Telekommunikation  
Öffentlicher/ privater Sektor: → In der Privatwirtschaft
Abgeschlossen durch:
Name Gesellschaft: → Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Österreich
Namen der Gewerkschaften: →  GPA-djp - Gewerkschaft der Privatangestellen - Druck, Journalismus, Papier

Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub

Ruhezeit von mindestens einem Tag pro Woche vereinbart: → Ja
Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : → Ja

Löhne

Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: → No
Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: → 

Zuschläge für Abend- oder Nachtarbeit:

Nur Nachtarbeitszuschläge: → Ja

Essenscoupons

Verpflegungszuschuss bereitgestellt: → Nein
Kostenfreier Rechtsbeistand → Nein
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