Baum- und Strauchfrüchteanbauer

Baum- und Strauchfrüchteanbauerinnen und -anbauer planen, organisieren und verrichten landwirtschaftliche Tätigkeiten zum Anbau und zur Ernte der Früchte von Bäumen und Sträuchern wie Obst- und Nussbäumen, Tee- und Kaffeesträuchern, Weinstöcken, beerentragenden Sträuchern, Kakaobäumen und Gummibäumen und sammeln den Saft ein, zum Verkauf oder zur regelmäßigen Lieferung an Großhändlerinnen und Großhändler, Vermarktungsorganisationen oder auf Märkten.

Qualificationen: Angelernte

Prüfen Sie Ihre Bezahlung

  • Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Baum- und Strauchfrüchteanbauer - von CHF 4’524 zu CHF 7’259 pro Monat - 2025.
  • Ein/eine Baum- und Strauchfrüchteanbauer verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen CHF 4’524 und CHF 5’526 netto monatlich.
  • Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen CHF 4’700 und CHF 5’778 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden.

Aufgaben

  • Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
  • manuelle oder maschinelle Vorbereitung des Bodens sowie Aufbringung von Düngemitteln und Jauche
  • Auswahl und Aussaat von Saatgut und Pflanzen von Setzlingen
  • Pflege der Früchte durch Kultivieren des Bodens, Umsetzen, Beschneiden oder Ausdünnen von Bäumen und Sträuchern und durch die Errichtung und den Betrieb von Bewässerungsanlagen
  • Unkraut-, Schädlings- und Krankheitskontrolle durch die Anwendung von Herbiziden und Pestiziden
  • Pflege von Bäumen oder Sträuchern, Auffangen des Saftes und Einbringen der Ernte
  • Inspektion, Reinigung, Klassierung nach Größe, Verpackung, Lagerung und Verladen der Ernte zum Verkauf oder zur Lieferung auf den Markt
  • Haltung von Arbeitstieren und Instandhaltung landwirtschaftlicher Gebäude, Strukturen, Ausrüstung und Wasserversorgungssysteme
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vereinbarung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über landwirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen
  • Ausbildung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der landwirtschaftlichen Produktion, Versorgungsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen und Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
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