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Nicht akademische sozialpflegerische Fachkräfte führen Sozialhilfeprogramme und kommunale Dienste durch und setzen sie um und helfen Klientinnen und Klienten bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme.
Qualificationen:
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Prüfen Sie Ihre Bezahlung
- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Nicht akademische sozialpflegerische Fachkräfte - von CHF 5’208 zu CHF 10’972 pro Monat - 2025.
- Ein/eine Nicht akademische sozialpflegerische Fachkräfte verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen CHF 5’208 und CHF 7’157 netto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen CHF 5’609 und CHF 7’998 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden.
Lohn- und Gehalts- Check
Aufgaben
- Erhebung von Informationen, die für die Bedürfnisse von Klientinnen und Klienten und bei der Erhebung ihrer jeweiligen Fähigkeiten, Stärken und Defizite von Relevanz sind
- Unterstützung von Personen mit Behinderungen oder älteren Personen bei der Inanspruchnahme von Diensten und bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit, sich in die Gesellschaft einzufügen
- Unterstützung von Klientinnen und Klienten bei der Identifikation von Optionen und bei der Entwicklung von Maßnahmenplänen und gleichzeitige Bereitstellung der notwendigen Hilfe und Unterstützung
- Unterstützung von Klientinnen und Klienten bei der Identifikation und Inanspruchnahme von kommunalen Ressourcen wie rechtliche, medizinische und finanzielle Unterstützung, Unterkunft, Beschäftigung, Transport, Hilfe bei Umzügen, Tagesbetreuung und anderen Vermittlungsdiensten
- Beratung von Klientinnen und Klienten, die in Gruppenheimen und Übergangswohnungen leben, Beaufsichtigung ihrer Aktivitäten und Unterstützung bei vorzeitiger Entlassung und Planung für die Entlassung
- Teilnahme an der Auswahl und Aufnahme von Klientinnen und Klienten in entsprechende Programme
- Erbringung von Kriseninterventions- und Notunterkunftsdiensten
- Umsetzung von Lebenskompetenzworkshops und Programmen für die Behandlung von Drogen- und Verhaltensproblemen, Bereitstellung von Jugendunterstützungsprogrammen und anderen kommunalen und sozialen Dienstleistungsprogrammen unter der Aufsicht von akademischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern oder Gesundheitsfachkräften
- Unterstützung bei der Bewertung der Effektivität von Interventionen und Programmen durch Überwachung und Meldung der Fortschritte von Klientinnen und Klienten
- Aufrechterhaltung des Kontakts mit anderen Sozialdienstleistungsagenturen, Schulen und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen, die mit Klientinnen und Klienten arbeiten, um ihnen Informationen zu geben und Rückmeldungen über die allgemeine Situation und den Fortschritt von Klientinnen und Klienten einzuholen