Landwirte mit Ackerbau und Tierhaltung (ohne ausgeprägten Schwerpunkt)

Landwirtinnen und Landwirte mit Ackerbau und Tierhaltung (ohne ausgeprägten Schwerpunkt) planen, organisieren und verrichten die landwirtschaftliche Tätigkeit des Anbaus und Erntens von Feld-, Baum- und verschiedenen sonstigen Früchten sowie das Züchten, die Aufzucht und Haltung von Tieren und die Produktion einer Reihe von Nutztierprodukten zum Verkauf oder zur Belieferung von Großhändlerinnen und Großhändlern, Vermarktungsorganisationen oder Märkten.

Qualificationen: Angelernte

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  • Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Landwirte mit Ackerbau und Tierhaltung (ohne ausgeprägten Schwerpunkt) - von CHF 4’392 zu CHF 7’397 pro Monat - 2025.
  • Ein/eine Landwirte mit Ackerbau und Tierhaltung (ohne ausgeprägten Schwerpunkt) verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen CHF 4’392 und CHF 5’907 netto monatlich.
  • Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen CHF 4’547 und CHF 6’098 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden.

Aufgaben

  • Beobachtung von Marktaktivitäten und -bedingungen, Entscheidung über die Art und Menge der anzupflanzenden Nutzpflanzen und der zu haltenden Tiere sowie entsprechende Planung und Koordinierung der Produktion
  • Einkauf von Saatgut, Düngemitteln und sonstigen Betriebsstoffen
  • Durchführung von Tätigkeiten wie Bodenaufbereitung, Säen, Anpflanzen, Kultivieren und Ernten von Nutzpflanzen
  • Produktion oder Ankauf von Futtermitteln und Zusatzstoffen
  • Zucht, Aufzucht und Haltung von Tieren
  • Schlachten und Häuten von Tieren und einfache Vorbereitung von Tieren oder Tierprodukten für den Markt
  • Anmieten oder Ankauf sowie Instandhaltung und Reinigung landwirtschaftlicher Gebäude, Maschinen, Geräte und baulicher Strukturen
  • Lagerung und einfache Verarbeitung von Produkten
  • Verkaufsförderung und Vermarktung von Produkten, Vorbereitung des Verkaufs, Kaufs und Transports von Tieren, Produkten und Betriebsstoffen sowie Führung und Auswertung von Aufzeichnungen über landwirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen
  • Schulung und Beaufsichtigung von Arbeitskräften in der Tierpflege, Unterhaltsaufgaben sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Einstellung und Kündigung von Arbeitskräften und Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern

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