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Audiologinnen und Audiologen, Sprech- und Sprachtherapeutinnen und -therapeuten (Logopädinnen und Logopäden) bewerten, managen und behandeln körperliche Störungen des menschlichen Hörvermögens, der Sprache, der Kommunikation und des Schluckens. Sie verschreiben korrigierende Vorrichtungen oder Rehabilitationstherapien für Gehörverlust, Sprachstörungen und verbundene sensorische und nervliche Probleme und erbringen Beratungsdienste im Zusammenhang mit Gehör- und Kommunikationsproblemen.
Qualificationen:
Hoch qualifizierten
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- Gehaltsspanne für die Mehrheit der Arbeitnehmer im Audiologen und Sprachtherapeuten - von CHF 4’485 zu CHF 8’739 pro Monat - 2025.
- Ein/eine Audiologen und Sprachtherapeuten verdient zu Beginn seiner/ihrer Karriere üblicherweise zwischen CHF 4’485 und CHF 6’205 netto monatlich.
- Nach fünf Dienstjahren liegt der Verdienst zwischen CHF 4’991 und CHF 6’925 monatlich bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden.
Lohn- und Gehalts- Check
Aufgaben
- Beurteilung des Hör-, Sprach- und Sprechvermögens von Patientinnen und Patienten zur Feststellung von Gehör- und Kommunikationsstörungen
- Durchführung von Hör- oder Sprach-/Sprechtests oder anderen Untersuchungen mithilfe spezieller Diagnoseinstrumente und Ausrüstung sowie Interpretation von Testergebnissen und anderen medizinischen, sozialen und verhaltensbezogenen Diagnosedaten zur Festlegung geeigneter Behandlungsmethoden
- Planung und Leitung von und Teilnahme an Beratungs-, Screening-, Sprachrehabilitierungs- und anderen Programmen im Zusammenhang mit Hörvermögen und Kommunikation
- Verschreibung von Hörhilfen und anderen Hilfsgeräten entsprechend den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten und Bereitstellung von Bedienungsanleitungen
- Planung und Durchführung von Behandlungsprogrammen für die Behandlung von körperlichen Störungen, die Auswirkungen auf das Sprech- und Schluckvermögen von Patientinnen und Patienten haben
- Beratung und Anleitung von gehör- und/oder sprachgeschädigten Personen sowie ihren Familien, Lehrerinnen und Lehrern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
- Überweisung von Patientinnen und Patienten und ihren Familien an weitere medizinische oder Bildungsdienste, falls erforderlich