Neues zum Kinderbetreuungsgeld

20.12.2017 - Seit 2017 können sich Eltern zwischen zwei Kinderbetreuungsgeld-Modellen entscheiden. Durch erhöhte Flexibilität ermutigen sie zur geteilten Karenz.

Flexible Lebensgestaltung und Väterkarenz

Um die Flexibilität des Angebots zu erhöhen und die individuelle Lebensgestaltung frischgebackener Eltern zu unterstützen, können sich Eltern für Geburten nach dem 1.3.2017 nun zwischen zwei Kinderbetreuungsgeld-Modellen entscheiden.

Erwerbsunabhängig bietet das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto einen Zuverdienst von bis zu 16.200 Euro pro Jahr (maximal 60% der Letzteinkünfte aus dem letzten Kalenderjahr ohne Kinderbetreuungsgeld). Alternativ erhalten Eltern, die nach kurzer Zeit in die Erwerbstätigkeit zurückkehren möchten und über ein höheres Einkommen verfügen, einen Einkommensersatz im Rahmen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (bis zu 24.000 Euro pro Jahr bzw. 80% der Letzteinkünfte). Ein Zuverdienst ist hier nur beschränkt möglich.

In beiden Modellen ist auch dem zweiten Elternteil ein Teil der Gesamtanspruchsdauer unübertragbar vorbehalten - so sollen vor allem positive Impulse für die gemeinsame Betreuung des Kindes und folglich das Arbeitsleben der Mütter gesetzt werden. Vätern soll die Entscheidung hin zur Karenz durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Karriere erleichtert werden, denn 2013 betrug die Väterquote bei Karenzen  nur erschreckende 4,5%.

Vorreiter Finnland bei Väterkarenz

Im zweit-gleichberechtigsten und drittbesten Land für arbeitende Mütter verbringen Väter täglich 8 Minuten mehr mit ihren Kindern im Schulalter als Mütter. Den Eltern stehen insgesamt 158 Elternzeit-Tage zu, die aufgeteilt werden können. Rund 80% der finnischen Väter nehmen ihr Recht auf 54 Tage, höchstens 18 davon gemeinsam mit der Mutter, in Anspruch – denn auch Kinder haben das Recht auf Zeit mit beiden Elternteilen.  

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