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Anwältinnen und Anwälte erteilen Klientinnen und Klienten Rechtsberatung in vielfältigen Bereichen, erstellen Rechtsdokumente, vertreten Klientinnen und Klienten vor Verwaltungsausschüssen oder Gerichten, plädieren oder führen Anklagen vor Gerichten.
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Aufgaben
- Rechtliche Beratung von Klientinnen und Klienten in verschiedenen Bereichen und Durchführung von Rechtsgeschäften im Auftrag von Klientinnen und Klienten
- Erforschung rechtlicher Prinzipien, Gesetze und früherer Gerichtsentscheidungen in bestimmten Fällen
- Sammlung von Beweisen zwecks Entwurf einer Verteidigung oder Initiierung von rechtlichen Schritten mittels Befragung von Klientinnen und Klienten und Zeuginnen und Zeugen zwecks Erhebung der Fakten eines Falls
- Bewertung der Ergebnisse und Entwicklung von Strategien und Argumenten als Vorbereitung auf Verfahren
- Vertretung von Klientinnen und Klienten vor Gerichten, Tribunalen und Verwaltungsgremien
- Entgegennahme von Schriftsätzen und Plädieren vor dem oberen Gericht
- Auftreten als Staatsanwältin und Staatsanwalt
- Aushandlung von Vergleichen in Fragen, bei denen es um Rechtsstreitigkeiten geht
- Entwurf von Gesetzen und Vorbereitung von staatlichen Regelungen auf der Grundlage bestehender Gesetze
- Erstellung von Rechtsdokumenten wie Verträgen, Immobilientransaktionen und Testamenten und Erstellung von Rechtsgutachten